Transparenzverordnung
Informationen gemäß EU-Verordnung 2019/2088 (Offenlegungsverordnung, SFDR) zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlageberatung und Versicherungsvermittlung.
1. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 SFDR)
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben können.
Im Rahmen unserer Anlageberatung und Versicherungsvermittlung berücksichtigen wir Nachhaltigkeitsrisiken, indem wir die durch die jeweiligen Produktanbieter veröffentlichten Informationen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Beratung einbeziehen.
2. Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 SFDR)
Bei unserer Tätigkeit als Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren derzeit nicht systematisch berücksichtigt. Grund hierfür ist, dass die zur Verfügung stehenden Daten zu ESG-Faktoren der einzelnen Produktanbieter noch unvollständig und nicht standardisiert sind.
Wir prüfen regelmäßig, ob und wann eine Berücksichtigung möglich und sinnvoll ist, und werden diese Informationen entsprechend anpassen.
3. Vergütungspolitik (Art. 5 SFDR)
Unsere Vergütung orientiert sich an branchenüblichen Provisionen und Courtagen. Sie ist nicht an die Erreichung von Verkaufszielen bezüglich Produkten mit oder ohne Nachhaltigkeitsfokus gekoppelt. Sie steht im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Beratungstätigkeit.
4. Ansprechpartner
Bei Fragen zu dieser Erklärung wende dich an Mergim Collaku & Jetmir Ramaj, mergim.collaku@fair-five.com.
